Pflegehilfsmittel nach SGB XI
Bei uns erhalten Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach Sozialgesetzbuch XI.
Jeder der zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf die unten genannten Hilfsmittel in Höhe von monatlich 40 €.
- Handschuhe
- Desinfektion für Fläche Flüssig oder Tücher
- Desinfektion für Hände Flüssig oder Tücher
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- einmallätzchen
- Fingerlinge
- Einweg Bettschutzeinlagen
Weiterhin pro Jahr bis zu 3 waschbare Bettschutzeinlagen
Bei uns können Sie sich individuell beraten lassen und wir übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse für Sie.
Füllen Sie einfach untenstehendes Formular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.